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Haftungsausschluss
Haftungsausschluss

Haftungsausschluss

für Schäden beim Ziegler Open Air vom 01. – 03. Mai 2025 in Bersbuch 349

1. Haftungsbeschränkung

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die während des Open-Air-Events entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.

2. Wetterbedingungen

Da es sich um eine Open-Air-Veranstaltung handelt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass witterungsbedingte Risiken (z. B. Regen, Sturm, Hitze) nicht in der Verantwortung des Veranstalters liegen. Besucher sind selbst für geeignete Kleidung und Schutzmaßnahmen verantwortlich.

3. Mitgebrachte Gegenstände

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer. Dies gilt insbesondere für Wertsachen, Mobiltelefone und sonstige Gegenstände, die auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden.

4. Anreise und Abreise

Die Anreise und Abreise zum bzw. vom Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die auf dem Weg zur oder von der Veranstaltung entstehen.

5. Alkohol und Drogen

Das Mitbringen und der Konsum von illegalen Substanzen sind auf dem Veranstaltungsgelände strengstens untersagt. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Verletzungen, die durch Alkohol- oder Drogenkonsum entstehen.

6. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

Die Besucher sind verpflichtet, sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Teilnehmern zu verhalten und die Sicherheitsanweisungen des Personals zu befolgen. Bei Verstoßen gegen die Veranstaltungsregeln kann der Veranstalter Personen vom Gelände verweisen. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.

7. Programmänderungen und Absage der Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm zu ändern oder die Veranstaltung aus wichtigen Gründen (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Sicherheitsrisiken) abzusagen. Eine Haftung für hieraus entstehende Kosten oder Schäden wird ausgeschlossen.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklären sich alle Teilnehmer mit den oben genannten Bedingungen einverstanden.